AKTUELLES - regierungspräsidium gießen

Neuberechnung und Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der hessischen Lahn

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 41.2 Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz als Obere Wasserbehörde beabsichtigt nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Überschwemmungsgebiet für das Gewässer Lahn neu festzusetzten.

Die Neuermittlung der Überschwemmungsgebietsflächen erfolgt mittels einer zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Modellierung (2D HN-Modell). Die Modellierung wird im Auftrag des Regierungspräsidiums durch die Weber-Ingenieure GmbH durchgeführt.

Um Ergebnisse mit größtmöglicher Genauigkeit zu erzielen ist es erforderlich, an Gewässern Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten durchzuführen.

In den kommenden Monaten bis einschließlich Dezember 2025 werden die notwendigen Vermessungsarbeiten an der Lahn durchgeführt.

Nach §§ 100, 101 WHG sowie 63 und 71 Hessisches Wassergesetz (HWG) sind die Bedienstete und Beauftragte der Wasserbehörde im Rahmen der Gewässeraufsicht befugt, für Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten das Gewässer zu befahren sowie Grundstücke zu betreten

Gießen, 20. März 2025