AKTUELLES
Um- und Ausbau der Kläranlage Lahntal
Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG
Der Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke (ZMA) plant die Sanierung der vorhandenen Teichkläranlage Lahntal / Caldern zu einer modernen Belebtschlammanlage. Dazu sollen insbesondere die vorhandenen 3 Belebungsbecken durch u. a. ein Belebungsbecken in Einheit mit Sedimentations- und Umwälzbecken ersetzt werden.
Für dieses Vorhaben war nach § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei der o. g. Maßnahme ist dies nur dann der Fall, wenn die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass besondere örtliche Gegeben-
heiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.
Die Maßnahme dient insbesondere zur Umsetzung der Anforderungen zur Reduzierung der Ammoniumstickstoff- und Phosphoreinträge aus kommunalen Kläranlagen im Rahmen des Maßnahmenprogramms 2021-2027 des Landes Hessen.
Die Maßnahme führt zu einer erheblichen Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlage Lahntal / Caldern. Insbesondere werden durch den Um- und Ausbau die Ammoniumstickstoff- sowie Phosphorbelastungen im Einleitegewässers und im Weiteren an den repräsentativen Chemie-Messstellen des Oberflächengewässerkörpers (OWK) erheblich reduziert.
Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreise Marburg-Biedenkopf
Gez. Messer/Sczeponik, 02.04.2025